Allgemeines
Eine Anmeldung für den Musikunterricht kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail von Ihnen vorgenommen werden. Diese Anmeldung ist unverbindlich.
Um eine reibungslose Vermittlung vorzunehmen, ist es wichtig zu wissen, wo der Unterricht stattfinden kann (z.B. Steglitz, Friedenau, Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Zehlendorf-Mitte oder Wannsee). Auch ist es wichtig zu wissen, an welchen Tagen der Musikunterricht möglich ist. Bitte dieses bei der Anmeldung nicht vergessen!
Die Anmeldungen werden dann in den Fachbereichen durch die Fachbereichsleiter bearbeitet. In der Regel dauert die Vermittlung ca. 14 Tage, je nachdem, ob Unterrichtsplätze frei sind oder nicht.
Vermittlung von Musikunterricht
Ihre Anmeldung wird durch den Fachbereichsleiter an den entsprechenden Musiklehrer weitergeleitet. Der Musiklehrer setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und stellt sich Ihnen vor. Er bespricht mit Ihnen mögliche Unterrichtstermine und Details zum Musikunterricht, z.B. ... wie bekomme ich ein Leihinstrument, ... was sind die Inhalte des individuellen Unterrichts ... u.v.m. In der Regel ist dies ein persönlicher Kennenlern-Termin am vorgesehenen Unterrichtsort. Dauer: ca. 10-15 Minuten. Der »Kennenlern-Termin« ist keine Probestunde.
Unterrichtsvertrag und Probezeit
Wenn alle Details zwischen Ihnen und dem Musiklehrer geklärt sind, setzt sich der Musiklehrer mit der jeweiligen Fachbereichsleitung in Verbindung, um einen verbindlichen Unterrichtsvertrag zu schließen.
Der Unterrichtsvertrag ist zum Ersten eines folgenden Monats gültig, wenn alle Details ca. zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn geklärt sind und an die Musikschule durch den Musiklehrer weitergeleitet worden sind.
Der Unterrichtsvertrag sieht eine Probezeit von 12 Unterrichtseinheiten vor, sowie zwei Kündigungstermine im Jahr (Ende Februar und Ende August). Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dann bitte dem Unterrichtsvertrag.
Unterrichtsbeginn
Die Aufnahme des Unterrichts – unter der Voraussetzung freier Stunden – ist jederzeit zum Monatsbeginn möglich. Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während der Ferien und an unterrichtsfreien Tagen der Berliner Schulen sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Die Entgeltzahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.



Gebühren, Termine, Formulare
