Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Leo-Borchard-Musikschule
STEGLITZ-ZEHLENDORF
Martin-Buber-Straße 21 · 14163 Berlin · Tel.: (030) 90299 - 6494
Gebühren, Termine, Formulare

Anmeldung

Haus der Musikschule, Martin-Buber-Str. 21, Berlin Zehlendorf

Unterrichtsentgelt

Die Musikschule Steglitz-Zehlendorf erhebt ein jährliches Regelentgelt, das in 12 monatliche Einzelbeträge umgelegt wird. Die Unterrichtsgebühr beträgt:


Unterrichtsgebühr für 30 Minuten pro Woche 41,20 Euro monatlich 494,40 Euro im Jahr
Unterrichtsgebühr für 45 Minuten pro Woche 61,80 Euro monatlich 741,60 Euro im Jahr
Unterrichtsgebühr für 60 Minuten pro Woche 82,40 Euro monatlich 988,80 Euro im Jahr

Bitte beachten Sie die abweichenden Entgelte für Kurse in den Fachbereichen Musikalische Grundstufe und Musiktherapie. Abweichende Entgelte werden ebenfalls für Gruppenunterricht erhoben und können in der Musikschule angefragt werden.

Um die Qualität des Unterrichtsangebotes sicherzustellen, wird zusätzlich zum Unterrichtsentgelt ein Zuschlag für Beschaffung und Reparaturen von Instrumenten und Fachausstattungen erhoben:


Betrag für 30 Minuten pro Woche 1,50 Euro monatlich 18,00 Euro im Jahr
Betrag für 45 Minuten pro Woche 2,25 Euro monatlich 27,00 Euro im Jahr
Betrag für 60 Minuten pro Woche 3,00 Euro monatlich 36,00 Euro im Jahr

Verwaltungsgebühr

Bei Abschluss des Unterrichtsvertrages wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.

Ermäßigungen

Die Musikschule kann im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf Antrag eine Er - mäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Ausschlaggebend sind primär die Ein - kommensverhältnisse des Antragstellers. Auskünfte erteilt die Musikschule.

Anmerkungen

Die Umlegung des Jahresentgeltes auf 12 monatliche Einzelbeträge hat für beide Vertragsseiten deutliche technische Vorteile, z.B. durch Nutzung von Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen bei bargeldloser Zahlung. Die beschriebene Maßnahme dient dem Ziel kostengünstiger Verwaltungsverfahren, durch die die Kosten der Musikschularbeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden.

Änderungen bleiben vorbehalten.

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