Unterrichtsentgelt
Die Musikschule Steglitz-Zehlendorf erhebt ein jährliches Regelentgelt, das in 12 monatliche Einzelbeträge umgelegt wird. Die Unterrichtsgebühr beträgt:
| 41,20 Euro monatlich | 494,40 Euro im Jahr | |
| 61,80 Euro monatlich | 741,60 Euro im Jahr | |
| 82,40 Euro monatlich | 988,80 Euro im Jahr |
Bitte beachten Sie die abweichenden Entgelte für Kurse in den Fachbereichen Musikalische Grundstufe und Musiktherapie. Abweichende Entgelte werden ebenfalls für Gruppenunterricht erhoben und können in der Musikschule angefragt werden.
Um die Qualität des Unterrichtsangebotes sicherzustellen, wird zusätzlich zum Unterrichtsentgelt ein Zuschlag für Beschaffung und Reparaturen von Instrumenten und Fachausstattungen erhoben:
| 1,50 Euro monatlich | 18,00 Euro im Jahr | |
| 2,25 Euro monatlich | 27,00 Euro im Jahr | |
| 3,00 Euro monatlich | 36,00 Euro im Jahr |
Verwaltungsgebühr
Bei Abschluss des Unterrichtsvertrages wird einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.
Ermäßigungen
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf Antrag eine Er - mäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Ausschlaggebend sind primär die Ein - kommensverhältnisse des Antragstellers. Auskünfte erteilt die Musikschule.
Anmerkungen
Die Umlegung des Jahresentgeltes auf 12 monatliche Einzelbeträge hat für beide Vertragsseiten deutliche technische Vorteile, z.B. durch Nutzung von Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen bei bargeldloser Zahlung. Die beschriebene Maßnahme dient dem Ziel kostengünstiger Verwaltungsverfahren, durch die die Kosten der Musikschularbeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden.
Änderungen bleiben vorbehalten.



Gebühren, Termine, Formulare
