Die Aufnahme des Unterrichts - unter der Voraussetzung freier Stunden und mit Ausnahme einiger Kurse der Musikalischen Grundstufe - ist jederzeit zum Monatsbeginn möglich. Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während der Ferien der Berliner Schulen sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Die Entgeltzahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Als die mit ca. 300 Lehrern und 6000 Schülern größte kommunale Musikschule Europas verfügt die Leo-Borchard-Musikschule in der Regel über hinreichend Kapazitäten, um die eingehenden Anmeldungen zum Musikunterricht umgehend zu bearbeiten. In einzelnen Fällen jedoch kann es vorkommen, dass aufgrund eines unerwartet großen Andrangs auf einen bestimmten Kurs oder ein Instrument keine geeignete Lehrkraft verfügbar ist und eine Wartezeit zwischen der Anmeldung und dem Unterrichtsbeginn unvermeidlich wird. Wie schnell ein Lehrer gefunden wird und der Unterricht aufgenommen werden kann, hängt nicht zuletzt von besonderen Wünschen ab. Wird z.B. ein bestimmter Lehrer oder ausschließlich eine weibliche Lehrkraft erwünscht, kann es vorkommen, dass gewartet werden muss, bis ein entsprechender Platz frei wird.
Eine Reihe von Instrumenten kann direkt in der Musikschule ausgeliehen werden. Ansonsten bestehen Ausleihmöglichkeiten gegen eine Mietgebühr bei verschiedenen Musikalienhandlungen und beim Förderkreis der Musikschule.
Da erfahrungsgemäß die für den Musikunterricht nötige Konzentrationsfähigkeit sowie senso-motorische Körperbeherrschung bei Kindern in der Regel ab dem 4-ten Lebensjahr einsetzt, ist eine Unterrichtsaufnahme vor diesem Alter nicht sinnvoll. Für Kinder ab 4 Jahren empfehlen wir insbesondere die Rhytmisch-Musikalische Früherziehung.
Bei allen den Unterricht betreffenden Fragen stehen Ihnen unsere Fachbereichsleiter mit kompetentem Rat gerne zur Verfügung. Die Sprechzeiten der Fachbereichsleiter entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Sofern für Ihr neues Wunschinstrument ein Lehrer frei ist, können Sie unter Beachtung der geltenden Kündigungsfristen oder im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem bisherigen Lehrer jederzeit Ihr Instrument wechseln. Zur Anpassung des bestehenden Unterrichtsvertrags genügt ein formloses Schreiben, in dem der Instrumentwechsel beantragt wird.
Ja, bei gegenseitigem Einverständnis jederzeit, sonst zu den üblichen Kündigungsterminen. Auch hier bedarf es eines kurzen und formlosen schriftlichen Antrags, der als Anhang zu Ihrem Untrerrichtsvertrag aufgenommen wird und eine Vertragsänderung erwirkt. - Hinweis: Bevor Sie sich zu einem Lehrerwechsel entschließen, vergwißern Sie sich bitte zuvor, dass der neue Lehrer, bei dem Sie den Unterricht fortsetzen möchten, noch einen freien Platz hat und Sie aufnehmen kann. Ansonsten kann ein nahtloser Übergang ohne Wartezeit nicht garantiert werden.
Der Musikunterricht wird in der Regel entweder in den Unterrichtsräumen der Musikschule oder in den Räumen unserer Kooperationspartner erteilt. Dank der Kooperation insbesondere mit den Allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf können wir die Unterrichtsorte möglichst wohnortnah gestalten. Privatunterricht mit Hausbesuch der Musiklehrer bei ihren Schülern wird nicht angeboten.
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf Antrag eine Ermäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Ausschlaggebend sind primär wirtschaftliche Gesichtspunkte. Auskünfte erteilt die Musikschule.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei der von uns erhobenen Unterrichtsgebühr grundsätzlich nicht um eine Gebühr für einzelne Stunden oder Monate handelt, sondern um eine Gebühr für das gesamte Jahr, die in Monatsraten aufgeteilt wird. Die Aufteilung des Jahresbetrags auf 12 Teilbeträge hat für Sie den Vorteil, dass der feststehende Jahresbetrag nicht auf einmal erbracht werden muss, sondern nach und nach ohne die größere Einmalbelastung gezahlt werden kann. Die überwiegende Mehrheit unserer Kunden hat sich diese Zahlungsart gewünscht, insofern haben wir unser Buchhaltungssystem auf diese Zahlungsart eingestellt.
Bei vor Oktober 2003 abgeschlossenen Unterrichtsverträgen beachten Sie bitte die in dem jeweiligen Vertrag getroffenen Bestimmtungen. Seit Oktober 2003 abgeschlossene Verträge können halbjährlich zum Ende Februar bzw. Ende August schriftlich gekündigt werden. - Ansonsten kann der Unterrichtsvertrag nur in Ausnahmefällen unter Angabe von besonderen Gründen und in gegenseitigem Einvernehmen mit der Musikschule vorzeitig aufgelöst werden.



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